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   VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775   

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VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 (https://dejure.org/2013,34019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 (https://dejure.org/2013,34019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 22 CS 13.1775 (https://dejure.org/2013,34019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Iim Zurückstellungsverfahren sicherungsfähige Planung bei Fehlen von Angaben städtebaulicher Gründe i.R.d. Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die Windenergienutzung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zurückstellungsbescheid für Windenergieanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 15 Abs. 3
    Iim Zurückstellungsverfahren sicherungsfähige Planung bei Fehlen von Angaben städtebaulicher Gründe i.R.d. Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die Windenergienutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festlegung und Ausschluss von Windkraftstandorten muss städtebaulich begründet werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festlegung und Ausschluss von Windkraftstandorten muss städtebaulich begründet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2014, 569
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Da es keine absoluten Mindestgrößen für eine substanzielle Raumgewährung zu Gunsten der Windenergie gibt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287/295; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519/520 Rn. 19 m.w.N.), kann dies zwar theoretisch im Ergebnis ausreichen.

    Diese allerdings muss sie in einem dritten Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, mit dem Anliegen abwägen, der Windenergienutzung eine ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB entsprechende Chance an geeigneten Standorten zu geben (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519/520 Rn. 10 m.w.N.).

    Die gemeindliche Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen ist, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windkraftanlagen freizuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519/520 Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Da es keine absoluten Mindestgrößen für eine substanzielle Raumgewährung zu Gunsten der Windenergie gibt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287/295; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519/520 Rn. 19 m.w.N.), kann dies zwar theoretisch im Ergebnis ausreichen.

    "Ist die Planung nicht durch Abwägungsoffenheit gekennzeichnet, sondern in einer bestimmten Richtung vorgeprägt, so sind Abwägungsdefizite vorprogrammiert" (BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287/295).

  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Dem Plan muss daher ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird (BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33; BVerwG, B.v. 23.7.2008 - 4 B 20.08 - juris Rn. 9).

    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG, B.v. 23.7.2008 - 4 B 20.08 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Anderenfalls liegt eine sicherungsfähige Planung nicht vor (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349, 22 CS 12.356 - Rn.10; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - Rn.16).

    Allerdings gilt bei derart geringfügig bemessenen Konzentrationszonen der Grundsatz, dass in demselben Maß, in dem sich im Lauf der Planung das Verhältnis zwischen den - bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren - verfügbaren Potentialflächen und den nach dem Planungskonzept ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, sich die Planung eine immer kritischere Prüfung ihrer Rechtfertigung gefallen lassen muss (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Eventuelle Mängel dürfen nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309/321).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Dem Plan muss daher ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird (BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33; BVerwG, B.v. 23.7.2008 - 4 B 20.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Allerdings gilt bei derart geringfügig bemessenen Konzentrationszonen der Grundsatz, dass in demselben Maß, in dem sich im Lauf der Planung das Verhältnis zwischen den - bei der Anwendung "harter" Ausschlussfaktoren - verfügbaren Potentialflächen und den nach dem Planungskonzept ermittelten Konzentrationsflächen zu deren Ungunsten verschiebt, sich die Planung eine immer kritischere Prüfung ihrer Rechtfertigung gefallen lassen muss (BayVGH, B.v. 20.4.2012 -22 CS 12.310 - Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.1.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559/560).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Eine Belastung des Antragsgegners mit Kosten war nicht veranlasst, weil er keine Anträge gestellt hatte und die Beigeladene alleinige Beschwerdeführerin ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701

    Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter besonderen Voraussetzungen eine vergleichbare Konzentrationsplanung gebilligt (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 9 CE 11.2527

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; immissionsschutzrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775
    Für die in ihrer gemeindlichen Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Gemeinde macht es keinen Unterschied, ob ein Vorhaben von städtebaulicher Relevanz im baurechtlichen oder im immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf seine städtebauliche Verträglichkeit hin geprüft wird (wie hier BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für

  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Mindestgrößen für eine substantielle Raumgewährung bestehen nicht (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - KommPraxBY 2014, 27 - juris Rn. 21).

    Dies wäre im vorliegenden Fall im Hauptsacheverfahren zwar noch genauer aufzuklären und von der Beigeladenen darzustellen, gleichwohl sind zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Klagen eventuelle Mängel im vorliegenden Flächennutzungsplanverfahren nicht so gravierend, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden könnten (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - KommPraxBY 2014, 27 - juris Rn. 19, 26).

    Zwar ist der Antragstellerin zuzugeben, dass sich aus der Begründung zum Flächennutzungsplan-Entwurf vom 17. Juni 2013 - und wohl auch noch im Entwurf vom 9. Dezember 2013 - gewisse Ungenauigkeiten in der Unterscheidung zwischen harten und weichen Kriterien ergeben, deren Erläuterung nicht unmittelbar aus dem Text ersichtlich ist, dies ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht derart gravierend, dass davon auszugehen wäre, dass diese Ungenauigkeiten nicht im Laufe des Abwägungsprozesses noch klarstellgestellt und behoben werden könnten (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - KommPraxBY, 2014, 27 - juris Rn. 19, 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2018 - 5 S 1398/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Zwecke der Errichtung einer

    Daher geht es zu weit, wenn - wie vom Antragsteller - für das Vorliegen einer nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sicherungsfähigen Planung verlangt wird, es müsse absehbar sein, dass der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum gegeben werde, wobei die kritische Prüfung der Rechtfertigung "weicher" Ausschlusskriterien immer strenger werde, je mehr im Laufe der Planung die Potentialflächen aufgrund "harter" Ausschlussfaktoren reduzierten (so aber Bay. VGH, Beschlüsse vom 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 und 21 und vom 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 16 und 22; unklar: OVG B.-Bbg., Beschluss vom 1.7.2017 - OVG 11 S 31.16 - juris Rn. 19 und 27).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    Zum Anderen dürfen eventuelle Mängel des planerischen Konzepts nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Zum Andern dürfen eventuelle Mängel des planerischen Konzepts nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Belastung des Antragsgegners mit Kosten war nicht veranlasst, weil er keine Anträge gestellt hat und die Beigeladene alleinige Beschwerdeführerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - und BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Zum Andern dürfen eventuelle Mängel des planerischen Konzepts nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Belastung des Antragsgegners mit Kosten war nicht veranlasst, weil er keine Anträge gestellt hat und die Beigeladene alleinige Beschwerdeführerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - und BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Sofortvollzug einer Aussetzung der Erteilung

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und der Oberverwaltungsgerichte ist § 15 Abs. 3 BauGB im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sei es auf die Erteilung einer Vollgenehmigung oder auch nur eines Vorbescheids gerichtet, aufgrund derselben städtebaulichen Interessenlage wie im Baurecht entsprechend anwendbar (vgl. zum immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 14.2.2022 - 12 MS 172.21 - juris Rn. 15, B.v. 30.1.2023 - 12 MS 134.22 - juris Rn. 16; VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris).

    Jedoch dürfen, schon soweit es um die Rechtfertigung einer Zurückstellungsentscheidung geht, eventuelle Mängel der Planung nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 21; ebenso VGH BW, B.v. 11.10.2018 - 5 S 1398.18 - juris Rn. 43; B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 14 S 3566/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung

    Daher geht es zu weit, wenn für das Vorliegen einer nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sicherungsfähigen Planung verlangt wird, es müsse absehbar sein, dass der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum gegeben werde, wobei die kritische Prüfung der Rechtfertigung "weicher" Ausschlusskriterien immer strenger werde, je mehr im Laufe der Planung die Potentialflächen aufgrund "harter" Ausschlussfaktoren reduzierten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2018 - 5 S 1398/18 - EnZW 2018, 469, juris Rn. 42; so aber BayVGH, Beschlüsse vom 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 und 21 und vom 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 16 und 22).
  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

    Nach der Sonderregelung des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, auf die sich das Landratsamt im angefochtenen Bescheid ausdrücklich gestützt hat und die wegen der Anknüpfung an den Vorhabenbegriff des § 29 BauGB auch auf andere Zulassungsverfahren als das Baugenehmigungsverfahren, insbesondere auch auf Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG - wie hier das immissionsschutzrechtliche Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG - anwendbar ist (EZBK a.a.O. Rn. 1 und 24, VG Göttingen, B.v. 20.8.2013 - 2 B 306/13, BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - jeweils juris), hat auf Antrag der Gemeinde die Baugenehmigungsbehörde (bzw. die zuständige Genehmigungsbehörde) die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 für einen Zeitraum bis zu längstens einem Jahr nach Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen , und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

    Mängel des planerischen Konzepts dürfen dabei nicht so gravierend sein, dass sie - wohl gemäß dem Zeitpunkt nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB - im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden könnten (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band II, Stand 1. August 2013, § 15, Rn. 71 j; BayVGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 22 CS 13.1775 -, juris Rn. 19, und vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1338/13

    Einstweiliger Rechtschtuz gegen eine Zurückstellung eines Vorhaben bzgl. der

    vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band II, Stand 1. August 2013, § 15, Rn. 71 j; BayVGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 22 CS 13.1775 -, juris Rn. 19, und vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 21.
  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1797

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

  • VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.5368

    Fragestellung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

  • VG Köln, 24.07.2020 - 14 L 419/20

    Elsdorf und Bergheim: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für eine Kiesgrube

  • VG Karlsruhe, 10.08.2017 - 11 K 7577/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung einer

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